Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast (nachfolgend „Gast“ genannt) und der Hofstetter GmbH (nachfolgend „Campingplatz“ genannt) als Rechtsträger von CHIEMSEE CAMPING LAMBACH. Mit der Buchung erkennt der Gast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

2. Vertragsabschluss (Buchung)

Die Buchung eines Stell-/Zeltplatzes ist immer zu empfehlen. Mit der Buchung bietet der Gast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz zustande. Die Buchung des Campingplatzes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages auf dem Bankkonto des Campingplatzes verbindlich. Bei Überweisungen sind Rechnungsnummer und Name des Gastes, wie in der Buchungsbestätigung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben.

Platzwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Stell-/Zeltplatz.

Telefonische Anfragen, Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingplatz schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Buchungen durch Minderjährige sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten möglich sowie Vorlage einer Einverständniserklärung mit Kontaktdaten (Telefonnummer) des/der Erziehungsberechtigten.

Der Campingvertrag kommt erst zustande, wenn der Anzahlungsbetrag binnen 5 Arbeitstagen auf dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Bankkonto des Campingplatzes eingegangen ist bzw. vor Ort bezahlt wird. Andernfalls erlischt das Angebot 5 Arbeitstage nach Angebotserteilung. Zahlungen über PayPal werden nicht akzeptiert.

Nach Zahlungseingang erhält der Gast per E-Mail eine Anzahlungsbestätigung.

Die Anzahlung hängt von der Dauer des gebuchten Aufenthalts ab und beträgt:

  • Bei Buchung von bis zu 3 Nächten je Platz € 60,00 (€ 50,00 Anzahlung, € 10,00 Reservierungsgebühr)
  • Bei Buchung von mehr als 3 Nächten je Platz € 100,00 je angefangene Woche (€ 90,00 Anzahlung, € 10,00 Reservierungsgebühr)

3. Preise

Der Gast ist verpflichtet, die für den Stell-/Zeltplatz sowie weitere von ihm in Anspruch genommene Leistungen geltenden Preise des Campingplatzes zu bezahlen. Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingplatzes. siehe Preisliste: https://camping-am-chiemsee.de/preise/ .

Die Preise gem. Preisliste gelten in der Regel für eine Campingsaison. Der Campingplatz ist berechtigt, die Preisliste ein Mal pro Saison an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen der Verbrauchs-, Beschaffungs- und Betriebskosten anzupassen.

4. Kurtaxe

Der Campingplatz ist verpflichtet, vom Gast die jeweilige Kurtaxe zu erheben und abzuführen. Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.

5. Widerrufsrecht – Stornierung/Rücktritt durch den Gast

Der Gast kann den Campingvertrag bis zu 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag stornieren. Der Campingplatz erstattet die geleistete Anzahlung abzüglich Reservierungsgebühr lt. Ziff. 2 an den Gast zurück. 

Bei einer Stornierung der Buchung innerhalb von 20 Kalendertagen (einschließlich) vor dem vereinbarten Anreisetag ist der Campingplatz berechtigt, 100 % der Anzahlung einzubehalten. Als Stornierung gilt auch, wenn der Gast nicht anreist, ohne den Campingvertrag ausdrücklich zu stornieren.

Kann jedoch der Gast oder der Campingplatz seine Verpflichtungen durch Ereignisse, die sich seiner Einflussnahme entziehen, nicht nachkommen, entbindet ihn dies von jeder weiteren Verpflichtung. Voraussetzung dafür ist jedoch der nötige Nachweis und die unverzügliche Benachrichtigung.

6. Anreise / Abreise

Das bestätigte Ankunftsdatum ist unbedingt einzuhalten. Im Falle einer verspäteten Ankunft hat der Gast frühzeitig Kontakt mit dem Campingplatz aufzunehmen. Eine verfrühte Anreise vor 14:00 Uhr am reservierten Anreisetag ist nur nach Absprache mit dem Campingplatz und Verfügbarkeit des Stell-/Zeltplatzes möglich.

Der Campingplatz verpflichtet sich, den reservierten Stell-/Zeltplatz bis 20:00 Uhr freizuhalten. Trifft der Gast bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein, ohne den Campingplatz rechtzeitig zu informieren, entbindet dies den Campingplatz von jeder weiteren Verpflichtung. Der Gast hat keinen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Anzahlung.

Bei vorzeitiger Abreise wird ein reservierter Stell-/Zeltplatz bis zur gebuchten Abreise gemäß Preisliste in Rechnung gestellt (ohne Kurtaxe). Stell-/Zeltplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch den Campingplatz ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingplatz einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat. Hierbei ist es nicht von Belang, ob der reservierte Stell-/Zeltplatz wieder vermietet werden konnte, sondern die Gesamtbelegung des Campingplatzes ist zu berücksichtigen.

Eine Abreise nach 12:00 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit des Zelt-/Stellplatzes möglich. Ggfs. wird eine weitere Übernachtung berechnet. Ein selbständiges Verlängern des gebuchten Aufenthaltes ist nicht möglich, da der belegte Stell-/Zeltplatz anderweitig reserviert sein könnte. Sollten sich Kosten ergeben (z.B. ein reservierter Platz kann nicht belegt werden), welche durch einen widerrechtlich belegten Platz (Überschreitung des gebuchten Aufenthaltes) entstehen, werden diese in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Die Abreiseformalitäten und Bezahlung der Rechnung sind spätestens am Tag vor dem Abreisetag zu erledigen.

7. Reiserücktrittsversicherung

Der Campingplatz empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

8. Platzordnung

Der Gast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Platzordnung, die an der Rezeption aushängt und hier auf der Homepage zu lesen ist, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingplatz seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Punkt 6. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

9. Besucher

Der Gast ist verpflichtet, Besucher an der Rezeption anzumelden. Er hat dafür zu sorgen, dass die Entgelte laut gültiger Preisliste vor Abreise an der Rezeption entrichtet werden. Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes auf dem Parkplatz des Campingplatzes zu parken.

10. Zahlung

Die Bezahlung des Mietpreises und der Kurtaxe erfolgt spätestens am Vortag vor dem gebuchten Abreisetag. Geleistete Anzahlungen werden auf den Mietpreis angerechnet. Zahlungen können in bar und mit Karte erfolgen.

11. Mängel / Reklamation

Bei festgestellten Mängeln am Stell-/Zeltplatz oder an den benutzten Anlagen und Einrichtungen ist der Gast verpflichtet, dem Campingplatz diese unverzüglich zu melden.

Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Gastes unmittelbar dem Campingplatz angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einzuräumen (Nachbesserung). Hiervon sind Mängel ausgenommen, welche durch höhere Gewalt verursacht sind; insbesondere durch Sturm, Dauer- oder Starkregen verursachte Beeinträchtigung von Wegen und des Stell-/Zeltplatzes.

12. Kündigung

12.1 Kündigung wegen höherer Gewalt

Der Campingplatz ist berechtigt, den Campingvertrag zu kündigen, wenn der Campingplatz die geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Unruhen, behördliche Anordnung) nicht erbringen kann, insbesondere den Stell-/Zeltplatz nicht zur Verfügung stellen kann. In diesem Fall werden bereits vom Gast gezahlte Anzahlungen zurückerstattet. Tritt höhere Gewalt während eines Aufenthalts des Gastes ein, wird der Mietpreis nur für die tatsächlichen Nutzungstage berechnet; es fallen keine Stornierungskosten an. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche gegen den Campingplatz sind ausgeschlossen. Der Campingplatz ist im Falle höherer Gewalt zur unverzüglichen Information des Gastes verpflichtet.

12.2 Fristlose Kündigung

Der Campingplatz ist zu einer fristlosen Kündigung des Campingvertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Gast auch nach erfolgloser Aufforderung oder Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist z.B.

a) durch sein Verhalten schuldhaft nachhaltig gegen die Platzordnung verstößt, b) andere gefährdet, c) nachhaltige Störungen verursacht, d) eine vertragswidrige Nutzung des Stell-/Zeltplatzes vornimmt, e) sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält oder f) wenn er falsche Personenangaben gemacht hat oder er Personen oder Haustiere nicht ordnungsgemäß angemeldet hat. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Die mündliche Aufforderung zur Platzräumung seitens der Platzverwaltung ist ausreichend zur fristlosen Beendigung des Campingvertrages. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Kürzung des Mietentgeltes. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Campingplatz nachzuweisen, dass der Campingplatz durch die vom Gast verursache fristlose Kündigung keinen Schaden erlitten hat (z.B. durch anderweitige Vermietung) oder der erlittene Schaden wesentliche niedriger als der Mietpreis. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

13. Haftung

Die vertragliche Haftung des Campingplatzes ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schäden, die vom Campingplatz oder dessen Erfüllungsgehilfen oder dessen gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Campingplatz nur, soweit wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Campingplatzes auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

14. Aufrechnung

Der Gast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

15. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.

Stand 2023-12